Unbürokratische digitale Abwicklung von Verfahren
Um die Durchführung von Verfahren und die Anzeigehaltung so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, wird eine umfassende digitale Lösung angestrebt. Diese Initiative zielt darauf ab, den Administrationsaufwand zu minimieren und den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen zu erleichtern.
Horizontales Digitalisierungsgesetz
Das Resultat dieser Bemühungen auf Landesebene wird ein horizontales Digitalisierungsgesetz sein. Zu den wesentlichen Elementen dieses Gesetzes gehören:
- Verstärkung der elektronischen Einbringung von Anträgen
- Erweiterung von Registerabfragen
- Recht auf elektronischen Verkehr
- Förderung des elektronischen Austauschs zwischen Behörden
Deregulierungsgesetze in zwei Phasen
Zusätzlich zu dem Digitalisierungsgesetz sind zwei Deregulierungsgesetze vorgesehen, die zeitlich gestaffelt umgesetzt werden sollen. Diese Gesetze zielen darauf ab, bestehende bürokratische Hürden abzubauen und die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.
Landesrecht als zentraler Fokus
Es ist wichtig zu betonen, dass sich dieses Vorhaben ausschließlich auf die Landesrechtsordnung beziehen wird. Vorschläge zur Deregulierung, die Bundesmaterien betreffen, werden an die Bundesregierung weitergeleitet, um dort weiterverfolgt zu werden.
Graz, 26. März 2025