Ziel der Digitalisierung
Streben nach einer unbürokratischen digitalen Abwicklung von Verfahren ist das zentrale Anliegen. Dies umfasst sowohl die Vereinfachung der
Ergebnisse auf Landesebene
Als Resultat dieses Prozesses auf Landesebene werden ein horizontal ausgerichtetes Digitalisierungsgesetz sowie zwei zeitlich gestaffelte Deregulierungsgesetze erwartet. Die Hauptinhalte des Digitalisierungsgesetzes beinhalten:
- Verstärkung der elektronischen Einbringung von Anträgen: Bürger sollen ihre Anträge einfacher online einreichen können.
- Erleichterung von Registerabfragen: Der Zugriff auf erforderliche Daten wird durch digitale Abfragen verbessert.
- Recht auf elektronischen Verkehr: Bürger und Behörden erhalten Sicherheiten für die Kommunikation auf elektronischem Weg.
- Elektronische Kommunikation zwischen Behörden: Optimierung der internen Verwaltungsprozesse durch digitale Vernetzung.
Eingrenzung des Vorhabens
Es ist zu betonen, dass sich dieses Vorhaben ausschließlich auf die Landesrechtsordnung bezieht. Vorschläge zur Deregulierung, die Bundesangelegenheiten betreffen, werden an die Bundesregierung weitergeleitet.
Fazit
Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse wird sowohl die Effizienz erhöhen als auch die Bürgerfreundlichkeit verbessern. Die geplanten Gesetze sind Schritte in die richtige Richtung.
Datum der Ankündigung
Graz, 26. März 2025