Die deutlich entspannte Corona-Lage lässt es zu, dass seitens des Landes Steiermark die Sonderregelung zu den Brauchtumsfeuern wieder zurück genommen werden konnte.
Damit gilt wieder die alte Rechtslage. Und diese Brauchtumsfeuer-Verordnung legt in § 3 Abs.2 unmissverständlich fest:
„Unzulässig ist die Entfachung von Brauchtumsfeuern in der Stadt Graz.“
Damit steht fest, dass sich die Situation in Graz nicht geändert hat – Brauchtumsfeuer (und damit natürlich auch Sonnwendfeuer) sind und bleiben im Stadtgebiet untersagt!
Quelle graz.at
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