Graz | Fußballspiel Sicherheitsmaßnahmen
Am Samstag, den 1. Februar 2025, um 18:15 Uhr, findet das Fußballspiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und FK Austria Wien statt. In diesem Zusammenhang hat die Landespolizeidirektion Steiermark gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena festgelegt. Diese Regelung gilt am 1. Februar 2025 von 14:00 bis 24:00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich erstreckt sich über folgende Straßen: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung mit Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung mit Lortzinggasse – Lortzinggasse bis zur Kreuzung mit Paul-Ernst-Gasse – nach Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – nach Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße nach Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – nordwestlich bis zur Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – nach Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße nach Norden bis Senefeldergasse – diagonal über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – und zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Innerhalb dieses Sicherheitsbereichs sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes befugt, Personen zu entfernen, die gefährliche Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung verübt haben oder beabsichtigen. Das Betreten des Sicherheitsbereichs ist für diese Personen untersagt. Wer trotz des Betretungsverbots diesen Bereich bei der Sportveranstaltung betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro belegt werden. In Fällen der Uneinbringlichkeit kann eine Ersatzzwangsstrafe von bis zu 4 Wochen verhängt werden. Sollte eine Person trotz vorheriger Abmahnung weiterhin gegen die Regelungen verstoßen, kann sie festgenommen werden.