Graz | Am Sonntag, den 27. April 2025, beginnt um 17:00 Uhr das Bundesligaspiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und FK Austria Wien. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Abteilung für Sicherheits- und Verwaltungspolizei, hat gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena eingerichtet. Diese Regelung ist am 27. April 2025 von 13:00 bis 22:00 Uhr gültig.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßen: Conrad-von-Hötzendorf-Straße 151, Evangelimanngasse, Münzgrabenstraße, Harmsdorfgasse bis zur Nummer 12 (Kreuzung Weinholdstraße), Weinholdstraße bis zur Nummer 31, Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse, Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse, in südlicher Richtung bis Karl-Huber-Gasse 11, in westlicher Richtung bis Raiffeisenstraße 198, Raiffeisenstraße in nördlicher Richtung bis zur Hausnummer 166 (Kirche), in nordwestlicher Richtung bis zur Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse, Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse, in westlicher Richtung bis Kasernstraße, Kasernstraße in nördlicher Richtung bis Senefeldergasse, diagonal über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße 61 und zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße 151.
Innerhalb dieses Sicherheitsbereichs können Angehörige des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen, die gefährliche Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung verüben oder verübt haben, wegweisen. Den betroffenen Personen ist der Zugang zum Sicherheitsbereich untersagt. Personen, die trotz eines bestehenden Betretungsverbots den Sicherheitsbereich betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro belegt werden; im Falle der Uneinbringlichkeit kann eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen verhängt werden. Verweilen die Personen trotz Abmahnung weiterhin im Sicherheitsbereich und setzen ihre strafbare Handlung fort, kann dies zur Festnahme führen.