Graz | Am Freitag, dem 4. April 2025, findet um 19:30 Uhr das Fußballspiel zwischen dem SK Puntigamer Sturm Graz und dem SK Rapid Wien statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark hat gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena festgelegt. Diese Regelung gilt am 4. April 2025 von 15:00 bis 24:00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßen: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151, Evangelimanngasse, Münzgrabenstraße, Harmsdorfgasse bis zur Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße), Weinholdstraße bis zur Nr. 31, Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse, Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse, Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11, Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198, Raiffeisenstraße bis Haus Nr. 166 (Kirche), Richtung Nordwesten bis zur Kreuzung Lisztgasse, Kollowitzgasse, Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse, Richtung Westen bis Kasernstraße, Kasernstraße bis Senefeldergasse, und diagonal über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61, zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Innerhalb dieses Sicherheitsbereichs haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Befugnis, Personen zu entfernen, die gefährliche Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung begehen oder begangen haben. Der Zugang zu diesem Sicherheitsbereich ist für diese Personen untersagt. Wer trotz eines Betretungsverbots den Sicherheitsbereich betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro belegt werden. Bei Uneinbringlichkeit kann eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen ausgesprochen werden. Sollte eine Person trotz Abmahnung ihre strafbare Handlung fortsetzen, kann sie festgenommen werden.