Graz | Am Sonntag, den 20. April 2025, beginnt um 14:30 Uhr das Fußballspiel zwischen Sturm Graz und Blau Weiß Linz. Die Landespolizeidirektion Steiermark hat gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena eingerichtet. Diese Regelung gilt von 11:30 bis 19:00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßen: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Kreuzung Paul-Ernst-Gasse – nach Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – nach Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße in Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – in nordwestlicher Richtung bis zur Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – nach Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße nach Norden bis Senefeldergasse – schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Mitglieder des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind befugt, Personen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung verüben oder verübt haben, aus dem Sicherheitsbereich zu entfernen. Ebenso ist es diesen Personen untersagt, den Sicherheitsbereich zu betreten. Zuwiderhandlungen gegen das Betretungsverbot stellen eine Verwaltungsübertretung dar und können mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Im Falle der Uneinbringlichkeit kann eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen verhängt werden. Angehörige des Sicherheitsdienstes sind befugt, Personen, die trotz Abmahnung weiterhin rechtswidrig handeln, festzunehmen.