Osterfeuer sind ein fester Bestandteil vieler Traditionen, doch in Graz gelten strikte Regeln: Das Entzünden solcher Feuer im Stadtgebiet ist nicht erlaubt. Diese Regelung ist in der Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landes Steiermark festgeschrieben und wird durch die Luftreinhalteverordnung unterstrichen.
In den angrenzenden Gemeinden um Graz müssen ebenfalls gewisse Einschränkungen beachtet werden. Oftmals darf in jeder Gemeinde lediglich ein offizielles Brauchtumsfeuer entzündet werden, welches meist von der Gemeinde selbst organisiert wird.
Wichtig ist auch die Waldbrandverordnung, deren Einführung am 1. Januar 2025 als präventive Maßnahme gegen die Gefahr von Waldbränden in Kraft trat. In den Wäldern der Stadt und den umgebenden Gefahrenbereichen ist das Anzünden von Feuer sowie das Rauchen bis zum 31. Dezember 2025 vollständig verboten.
Dieses Verbot zielt darauf ab, die Umwelt zu schützen und potenzielle Brandgefahren zu minimieren. Daher ist es ratsam, sich an diese Vorschriften zu halten und alternative Möglichkeiten zu finden, um Feiertage und Traditionen zu feiern, ohne die Sicherheit von Mensch und Natur zu gefährden.