Die Bundesregierung hat daher heute gemeinsam mit den Bundesländern eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen angekündigt, die mit 8. November 2021 in Kraft treten soll.
- Umfassende 2G-Pflicht: Überall dort, wo derzeit die 3G-Regel gilt, wird die 2G-Regel (Geimpft/Genesen) eingeführt (Ausnahme: am Arbeitsplatz bleibt die 3G-Regel bestehen). Das sind Gastronomie und Nachtgastronomie, Hotellerie, körpernahe Dienstleister, Theater, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsäle und -arenen, Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab 25 Personen
- Für den 2G-Nachweis wird eine Übergangsfrist von vier Wochen gelten, d.h. in diesem Zeitraum gilt bereits eine Impfung mit PCR-Test als Nachweis – somit braucht es in der Übergangsfrist keine Vollimmunisierung.
- Die Gültigkeit der Impfzertifikate wird von zwölf auf neun Monate reduziert.
- Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel, wobei der Ausbau der PCR-Testkapazitäten forciert wird, um Antigentests österreichweit durch PCR-Tests zu ersetzen.
- Der Hochinzidenzerlass und damit Ausreisekontrollen fallen weg.
- Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Handel, in Büchereien und Museen.
Foto BKA / Dragan Tatic
Schreibe einen Kommentar