Die Spielplätze in Graz werden wieder geöffnet. Die bisher geltende Verordnung wurde mit 29. April außer Kraft gesetzt. Die Sperren werden am 30. April aufgehoben, sodass die öffentlichen Spielplätze ab 1. Mai wieder benützbar sind. Bitte beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln. Verordnung zur Aufhebung der Sperren
Bezirkssportplätze:
Ab 1. Mai sind Teile der Grazer Bezirkssportplätze wieder offen. Benutzbar sind Bereiche für Sportarten, bei denen 2 Meter Mindestabstand eingehalten werden kann, wenn die Sportart in ihrer typischen Art ausgeübt wird. Wieder geöffnet sind daher: Tennisplätze, Radparcours- und Skateranlagen sowie Fitnessgeräte.
Achtung, die Ansteckungsgefahr ist noch nicht gebannt, halten Sie daher Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen und achten Sie auf verstärkte Hygiene: Waschen Sie sich vor und nach dem Sport Ihre Hände und desinfizieren Sie die Geräte und Handläufe, damit Sie sich und andere Personen gut schützen. Danke.
Andere Sportplätze und Bereiche, siehe: FAQs zum Bereich Sport, Bundesministerium für Gesundheit
Offen sind alle Park- und Grünanlagen in Graz. Auch hier gelten die Abstandsregeln zu anderen Personen.
Stand: 30. April 2020
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