Die Eigentümerin des Grundstückes 2174/1, KG Jakomini hat die Absicht dort neue Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch das angrenzende Grundstück umfasst. Das Planungsgebiet für den Bebauungsplan liegt an der Kasernstraße und ist ca. 34.508 m² groß. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.
Mit einem Bebauungsplan werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.
Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,6 – 1,4 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 8. Oktober 2020 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, in der Zeit von 9 bis 13 Uhr auf oder Sie können ihn auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung abrufen.
Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4711 und Email-Adresse elisabeth.mahr@stadt.graz.at die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Elisabeth Mahr, zur Verfügung.
Quelle graz.at
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