Am 18. April 2025 um 20:00 Uhr wurde im Stadtgebiet Wien – Donaustadt auf der A23 ein PKW mit polnischen Kennzeichen von Beamten der Landesverkehrsabteilung bemerkt, der in Schlangenlinien in Richtung Norden fuhr. Bei der Aufforderung, den Beamten zur Durchführung einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle zu folgen, versuchte der Fahrer, sich der Kontrolle zu entziehen. Das Fahrzeug konnte jedoch nach einer kurzen Verfolgungsfahrt gestoppt werden.
Der Fahrer reichte zunächst einen Führerschein ein, dessen Lichtbild jedoch nicht mit ihm übereinstimmte. Später gestand er, dass er keine gültige Lenkberechtigung besitze und einen fremden Führerschein verwendet habe. Dieser wurde daraufhin sichergestellt. Zudem entdeckten die Beamten auf dem Beifahrersitz eine leere Wodkaflasche. Bei einer Prüfung stellte sich heraus, dass der 36-jährige Fahrer, ein Staatsangehöriger aus Polen, einen Alkoholgehalt von 2,3 Promille aufwies.
Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und die Fahrzeugschlüssel wurden einbehalten. Der 36-Jährige wird wegen des Verdachts auf den Gebrauch fremder Ausweise sowie nach verkehrsrechtlichen Bestimmungen angezeigt.